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Gesundheit ganz nah. Wir sind da.
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Aufenthalt

Für Ihren Krankenhausaufenthalt ist einiges zu beachten. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Informationen bereit gestellt, die Sie beachten sollten:

Ihr Krankenhausaufenthalt macht es erforderlich, zu Beginn einige Formalitäten zu erledigen. Bringen Sie bitte hierfür Ihre Versicherungs-Chip-Karte zur Aufnahme mit. Bitte lassen Sie in unserer Aufnahme die notwendigen Personalangaben aufnehmen. Die Aufnahme befindet sich in der Eingangshalle.

Gesonderte Leistungen

Die für Sie notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinisch-technisch notwendigen Leistungen, die Untersuchungen sowie die Verpflegung in einem Mehrbettzimmer werden entsprechend der Bundespflegesatzverordnung durch Ihre Krankenkasse abgegolten. Nehmen Sie darüber hinaus sogenannte Wahlleistungen in Anspruch, wie beispielsweise die Unterbringung in einem 1-Bett- oder 2-Bett-Zimmer mit chefärztlicher Betreuung, so muss dies zwischen Ihnen und uns gesondert schriftlich vereinbart werden.

Die Aufnahme einer Begleitperson kann auf Wunsch erfolgen.

Notwendige Artikel

Bitte bringen Sie mit:

  • Chipkarte
  • Einweisungsschein
  • Alle aktuell vorhandenen ärztlichen Befunde
  • Laborergebnisse
  • Blutgruppenausweis
  • Röntgen- und Kernspintomographiebilder
  • Ggf. Allergiepass, Impfbuch oder sonstige Dokumente, die für Ihren Aufenthalt wichtig sind
  • Liste der einzunehmenden Medikamente mit der Angabe der Dosierung

Sowie:

  • Toilettenartikel
  • Schlafanzug oder Nachthemd
  • Morgenmantel und Hausschuhe

Religiöse Betreuung

Wenn Sie während Ihres Krankenhaus-Aufenthaltes ein Gespräch mit einem Geistlichen führen möchten, so verständigen Sie bitte unser Pflegepersonal.

Post

Sollten Sie dringende Post erwarten, vergessen Sie nicht, Ihren Angehörigen und Bekannten die Zimmer-Nummer anzugeben. Das erleichtert uns die Verteilung. Die ausgehende und bereits frankierte Post können Sie in der Eingangshalle (bei der Aufnahme) abgeben.

Rauchen und Alkohol

Rauchen und Alkohol können unter Umständen den Heilungsprozess empfindlich stören. Aufgrund der Gesetzgebung und mit Rücksicht auf Ihre Mitpatienten ist das Rauchen in allen Krankenzimmern, auf den Stationsfluren sowie in der Bäderabteilung verboten.

Der Genuss alkoholischer Getränke darf nur mit dem Einverständnis des Arztes und in der von ihm genehmigten Art und Menge erfolgen.

Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers

Wir begrüßen es, wenn Ihre Wiedergenesung so weit fortgeschritten ist, dass Sie nicht mehr an das Bett gebunden sind. Im Interesse Ihrer weiteren Geneseung sollten Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt den Zeitpunkt hierfür bestimmen.

Verlassen Sie Ihr Zimmer nur ordentlich bekleidet, d.h. im Bademantel oder im Morgenmantel.

Wenn Sie sich mit Ihren Besuchern oder anderen Patienten unterhalten wollen, so tun Sie das bitte in den Krankenzimmern oder in den dafür bestimmten Aufenthaltsräumen auf den Stationen. Auch die Freiterasse und unsere Grünanlage stehen Ihnen bis 21.00 Uhr hierfür zur Verfügung.

Seien Sie bitte während der ärztlichen Visiten, der Behandlungszeiten und der Mahlzeiten in Ihrem Zimmer anwesend.