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Vorsorge in gesunden Tagen

Betreuungsverfügung

Kann eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen, regelt das Amtsgericht den Fall und eine Betreuerin oder ein Betreuer wird eingesetzt. Wer diese Aufgabe übernehmen soll, kann in der Betreuungsverfügung angeregt werden. Allerdings kann es sein, dass das Gericht im Einzelfall davon abweicht.

Die Betreuungsverfügung ist in der Regel in den Rahmen einer Vorsorgevollmacht integriert.

Patientenverfügung

Für den Ernstfall vorgesorgt

Vorsorgevollmacht

Hilfe für Ihre Angehörigen im Bedarfsfall

Testament

Nachlasswünsche regeln

Verfügung über das Sterben, den Tod & die Beisetzung

Ihre Wünsche vorab formulieren

Weitere Vorsorgen

Woran noch denken

Sorgerechtsverfügung

Regelungen für minderjährige Kinder

Medizinlexikon

Hinweis

Hinweis

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.

Erstellung und Aufbewahrung von Dokumenten zur Vorsorge.

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