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Vorsorge in gesunden Tagen

Testament

Das Testament dient dazu, Ihren Nachlass so zu regeln, wie Sie es wollen. Machen Sie sich zu Lebzeiten Gedanken, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen übernehmen soll.

Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden beziehungsweise notariell beglaubigt als „öffentliches“ Testament verfasst werden. Ihr „letzter Wille“ regelt den Erbfall in Ihrem Sinne, andernfalls tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Patientenverfügung

Für den Ernstfall vorgesorgt

Vorsorgevollmacht

Hilfe für Ihre Angehörigen im Bedarfsfall

Betreuungsverfügung

Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens

Verfügung über das Sterben, den Tod & die Beisetzung

Ihre Wünsche vorab formulieren

Weitere Vorsorgen

Woran noch denken

Sorgerechtsverfügung

Regelungen für minderjährige Kinder

Medizinlexikon

Hinweis

Hinweis

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.

Erstellung und Aufbewahrung von Dokumenten zur Vorsorge.

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