1. Wieso befinden sich die Einrichtungen der REGIOMED-KLINIKEN GmbH in Eigenverwaltungsverfahren?
Die REGIOMED-KLINIKEN GmbH hat beim Amtsgericht Nürnberg auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens für sich und die ihr zugehörigen Tochtergesellschaften gestellt.
Die REGIOMED geht damit den nächsten Schritt im bereits gestarteten Transformationsprozess. Dieser ist nötig, da die Gesundheitsbranche vor beispiellosen Herausforderungen steht – steigende Kosten, regulatorische Veränderungen erzeugen einen wachsenden Bedarf nach innovativen Versorgungsmodellen. Ziel des Verfahrens ist es nun, die REGIOMED-Kliniken und die zugehörigen Senioren- und Wohnheime sowie den Rettungsdienst mithilfe eines umfassenden Sanierungskonzepts neu aufzustellen, um diesen Herausforderungen zu begegnen und so die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung in der Region zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
2. Welche Gesellschaften und Einrichtungen sind vom Eigenverwaltungsverfahren erfasst?
Als Teil des Transformationsprozesses betrifft das Eigenverwaltungsverfahren im Ergebnis die REGIOMED als Ganzes – aber nicht alle REGIOMED-Einrichtungen sind Teil dieses rechtlichen Verfahrens. Im rechtlichen Verfahren der Eigenverwaltung werden zunächst die Klinikgesellschaften REGIOMED Klinikum Coburg GmbH, die Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH, die Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaft mbH mit dem REGIOMED-Klinikum Hildburghausen, die Klinik Neustadt GmbH und die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH sowie die diesen zugehörigen Einrichtungen in Eigenverwaltungsverfahren saniert. Von den Anträgen sind zudem die zugehörigen Seniorenzentren und Wohnheime sowie der Rettungsdienst umfasst.
Als Ergebnis eingehender Prüfung werden in einem nächsten Schritt auch für die MVZ-Gesellschaften Klinikum Lichtenfels Medizinische Versorgungszentren GmbH, MVZ Klinik Neustadt GmbH und die Ambulantes Zentrum Henneberger Land GmbH sowie deren zugehörige Einrichtungen entsprechende Anträge auf Eröffnung von Eigenverwaltungsverfahren vorbereitet.
Nach bereits erfolgter Sanierung ist die REGIOMED Reha-Klinik Masserberg von den Anträgen nicht erfasst. Auch für die MVZ Klinikum Coburg GmbH, die REGIOMED Service GmbH und die Medical School REGIOMED beabsichtigen wir keine Anträge zu stellen.
Das Wichtigste: Es ändert sich nichts für Sie, der Betrieb der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihrer Einrichtungen wird auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren uneingeschränkt fortgeführt. Die medizinische Behandlung und Betreuung der uns anvertrauten Patienten ist in gewohnter Qualität sichergestellt; geplante Untersuchungen, Operationen und Nachsorge finden vollumfänglich ihren Behandlungsplänen entsprechend statt.
3. Wie kam es zu dieser Situation?
Schon seit geraumer Zeit befinden sich die REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihre Einrichtungen bekanntlich in einem umfassenden Transformationsprozess. Ursachen der wirtschaftlich angespannten Situation, in der sich die Trägergesellschaft mit ihren Einrichtungen befinden, sind gesundheitspolitische Gegebenheiten, die aktuell mehr als die Hälfte aller Krankenhäuser bundesweit vor erhebliche Herausforderungen stellen: Seit der Corona-Pandemie sind Einnahmeeinbrüche und rückläufige Umsatzerlöse bei gleichzeitig steigenden Kosten für Personal, Material und Energie zu verzeichnen, die aufgrund der anhaltend hohen Inflation besonders ins Gewicht fallen. Den Preissteigerungen steht die nicht auskömmliche Krankenhausfinanzierung gegenüber, die die REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihre Einrichtungen in diese finanzielle Schieflage gebracht hat.
4. Was ist Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihrer Einrichtungen?
Durch die Eigenverwaltungsverfahren sollen die Einrichtungen der REGIOMED-KLINIKEN GmbH nachhaltig zukunftssicher aufgestellt und die Patientenversorgung sowie die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert werden.
5. Worum genau handelt es sich bei einem Eigenverwaltungsverfahren?
Ein Eigenverwaltungsverfahren ist ein spezielles insolvenzrechtliches Verfahren, das den Unternehmen die Zeit und den finanziellen Spielraum verschafft, die zur Restrukturierung erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Es bietet einen besonderen gesetzlichen Schutz und gewährt bei der Restrukturierung genügend Handlungsspielraum.
Der Geschäftsbetrieb wird dabei in vollem Umfang fortgeführt, sodass die Unternehmen im laufenden Betrieb eigenständig und effizient saniert werden können.
Gleichzeitig behält die Geschäftsführung aufgrund der Sanierung die Verfügungsgewalt und kann weiterhin eigenständig handeln. Ein sog. vorläufiger Sachwalter übernimmt dabei eine Aufsichtsfunktion und überprüft gleichzeitig die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften. Die Verfahren der REGIOMED-Einrichtungen wird Herr Dr. Hubert Ampferl als vorläufiger Sachwalter begleiten.
6. Wird es zur Schließung von Einrichtungen kommen?
Die Eigenverwaltungsverfahren ermöglichen es den REGIOMED-Einrichtungen, sich neu und zukunftssicher aufzustellen und dabei den Betrieb der Standorte im Sinne der Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäfts- und Kooperationspartner vollumfänglich fortzuführen.
Im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens werden sich die Klinikleitungen dafür einsetzen, gemeinsam mit einem externen, erfahrenen Restrukturierungsteam ein jeweils auf die Bedürfnisse der einzelnen Standorte und Regionen zugeschnittenes Versorgungskonzept zu entwickeln und dabei die wirtschaftlich tragfähigen Teile der Einrichtungen zu erhalten. Es ist dabei gleichzeitig wichtig, dass sich die Strukturen an eine immer stärker verändernde (Krankenhaus-)Welt anpassen. Auch mit Blick auf die geplante Krankenhausreform sind Anpassungen erforderlich, damit die REGIOMED-Einrichtungen weiter die bestmögliche regionale Versorgung gewährleisten können.
Wir prüfen nun sorgfältig alle möglichen Sanierungs- und Fortführungsoptionen und werden damit ein Ergebnis anstreben, das sich bestmöglich an den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung orientiert und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig ist.
7. Wird der Geschäftsbetrieb der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihrer Einrichtungen ausgesetzt?
Der Geschäftsbetrieb der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und der zugehörigen Einrichtungen wird vollumfänglich fortgeführt: Patienten werden weiterhin in gewohnter Qualität behandelt, Mitarbeiter erhalten weiterhin ihre Löhne und Gehälter, Leistungen, die für die Fortführung des Geschäftsbetriebs unerlässlich sind, werden fortgeführt. Wir bitten Sie, unsere Kooperations- und Geschäftspartner, uns bei unserem Sanierungsbestreben zu unterstützen und in diesem Sinne mit uns den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
8. Werden Rechnungen für Leistungen, die während des Eigenverwaltungsverfahrens erbracht werden, bezahlt?
Wir können Ihnen versichern, dass Sie für alle Leistungen, die Sie während des Eigenverwaltungsverfahrens erbringen und die für die Fortführung der Betriebe der Einrichtungen der REGIOMED-KLINIKEN GmbH zwingend erforderlich und damit für den Betrieb der Einrichtungen unerlässlich sind, auch wie gewohnt zuverlässig entlohnt werden.
Im Einzelfall ist dies mit der Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH sowie den externen Sanierungsberatern abzustimmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsführung oder an die Ihnen bekannten Ansprechpartner in der jeweiligen Einrichtung.
9. Was passiert mit offenen Rechnungen?
Mit einem Antrag für die Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens sehen die entsprechenden Gesetze einen harten Schnitt vor.
Wir bitten zu beachten, dass aus verfahrensrechtlichen Gründen im Zeitraum nach dem Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung („Anordnungsbeschluss“) die Verrechnung von Forderungen, die vor dem Anordnungsbeschluss entstanden sind, nicht zulässig ist. Forderungen, die allerdings nach dem Anordnungsbeschluss entstehen, werden so beglichen, wie Sie es aus der Zeit vor dem Anordnungsbeschluss gewohnt sind.
Den genauen Stichtag können Sie dem Anordnungsbeschluss entnehmen. Soweit der Anordnungsbeschluss Ihnen nicht bereits vorliegt, senden wir Ihnen diesen nach dessen Vorliegen auf Anfrage umgehend.
Wichtig ist: Leistungen, die Sie künftig für uns erbringen und die für das Fortbestehen der Einrichtungen zwingend erforderlich sind, sind finanziell abgesichert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht in unserer Hand liegt und damit weder beeinfluss- noch verhandelbar ist. Dieses Vorgehen ist nach deutschem Recht verpflichtend notwendig, ein anderer Weg ist rechtlich nicht zulässig.
Den Verfahrensvorschriften entsprechend werden die Gläubiger persönlich zu einem späteren Zeitpunkt per Post über die Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens informiert und auf diesem Weg auf die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung von Forderungen hingewiesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsführung oder an die Ihnen bekannten Ansprechpartner in der jeweiligen Einrichtung.
10. Wie können Forderungen gegen die REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihre Einrichtungen als Schuldner geltend gemacht werden?
Bei einem Eigenverwaltungsverfahren muss die Forderungsanmeldung nach den gesetzlichen Vorschriften durch die Gläubiger schriftlich, innerhalb von drei Monaten nach der Verfahrenseröffnung bei dem zuständigen Sachwalter erfolgen.
Der Sachwalter ermittelt dann, ob der Gläubiger durch Einreichung entsprechender Dokumente die Existenz der angemeldeten Forderung hinreichend nachgewiesen hat.
Die Gläubiger erhalten zu einem späteren Zeitpunkt auf schriftlichem Wege nähere Informationen zu dem zuständigen Sachwalter. Dies schreiben die Verfahrensvorschriften vor.
Wir bitten Sie in jedem Fall, uns Ihre Rechnungen schnellstmöglich nach Erbringung Ihrer Leistungen zur Bearbeitung zukommen zu lassen, um eine reibungslose Zusammenarbeit auch in der derzeitigen Situation zu gewährleisten.
11. Welche Mitsprachrechte habe ich als Gläubiger im Eigenverwaltungsverfahren?
Im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens vertritt die Interessen aller Gläubiger eine sog. Gläubigerversammlung. Die Gläubigerversammlung ist das wichtigste Organ der Gläubigerschaft und entscheidet in wichtigen Fragen des Verfahrensfortganges. Vor ihr hat die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH ausführlich über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft sowie über deren Ursachen zu berichten. Auf dieser Grundlage wird sodann ein umfassender Plan erarbeitet, über den die Gläubigerversammlung abstimmt und damit entweder die Stilllegung oder die (vorläufige) Fortführung des Unternehmens beschließt.
Wird im Ergebnis die Fortführung der Unternehmen in der Sanierung beschlossen, obliegt es den Unternehmen, die Beschlüsse der Gläubigerversammlung umzusetzen, die Vermögensmasse, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vorlag bzw. die das Unternehmen während des Verfahrens erwirbt, zu verwerten und die Forderungen der Gläubiger zu tilgen.
Sie können sich sicher sein, dass die Tilgung Ihrer Forderungen maßgeblich in dem Restrukturierungs- und Sanierungsplan Berücksichtigung findet und zu den Hauptzielen des Verfahrens gehört. Das hierfür engagierte externe Team aus Sanierungsexperten kennt sich umfassend mit der Thematik aus und weiß um die Wichtigkeit der Tilgung von Forderungen.
12. Werden bestehende Geschäftsbeziehungen und Kooperationen fortgeführt?
In welchem Rahmen und Umfang die laufenden Geschäftsbeziehungen und Kooperationen fortgesetzt werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final fest. Hierfür ist der Restrukturierungs- und Sanierungsplan maßgeblich. Dieser wird in den kommenden Wochen von der Geschäftsführung der REGIOMED-KLINKEN GmbH gemeinsam mit den externen Sanierungsberatern erarbeitet. Dieses Konzept wird mit Blick auf eine bestmögliche Patientenversorgung und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der REGIOMED-KLINKEN GmbH und ihrer Einrichtungen die Interessen der Geschäfts- und Kooperationspartner umfassend berücksichtigen.
Darüber hinaus können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen mitteilen. Wir werden Sie in den nächsten Wochen stets über die weiteren Entwicklungen in Kenntnis setzen und informieren.
13. Was passiert mit den Patienten der REGIOMED-Kliniken?
Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihrer Einrichtungen, dieser wird an allen Standorten uneingeschränkt fortgeführt.
Die REGIOMED-KLINIKEN GmbH nimmt ihre Verantwortung gegenüber ihren Patienten sehr ernst. Die Behandlung und Betreuung der Patienten erfolgen in der gewohnten Qualität. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien werden weiter durchgeführt.
14. In welchem Umfang werden die laufenden Behandlungen fortgeführt? Finden geplante Operationen weiter statt?
Der Krankenhausbetrieb wird in allen Häusern während der Zeit des Eigenverwaltungsverfahrens wie gewohnt vollumfänglich fortgeführt. Alle laufenden Behandlungen werden fortgesetzt, geplante Eingriffe finden ohne Einschränkungen statt.
Bei Fragen zu den einzelnen Behandlungsplänen wenden Sie sich bitte an die zuständige Klinik des REGIOMED-Verbundes.
15. Können Patienten für klinische Untersuchungen und Behandlungen weiterhin den Einrichtungen von REGIOMED zugewiesen werden?
Ja. Die REGIOMED-Kliniken in Coburg, Lichtenfels, Hildburghausen, Neustadt, Sonneberg und Masserberg sind wie gewohnt und in vollem Umfang für ihre Patienten da. Niedergelassene Ärzte und Praxen können ihre Patienten für mögliche notwendige stationäre Aufenthalte oder Untersuchungen weiterhin den jeweiligen Häusern zuweisen.
16. Was passiert mit Patienten, die über einen längeren Zeitraum behandelt werden müssen?
Wir versichern Ihnen, dass die Versorgung und Behandlung aller Patienten in den Einrichtungen der REGIOMED-Kliniken gewährleistet ist – unabhängig von der Behandlungsdauer. Die Eigenverwaltungsverfahren haben auf den Betrieb der Einrichtungen keinerlei Auswirkungen.
17. Was soll ich meinen Patientinnen und Patienten sagen, wenn sie mich nach dem Eigenverwaltungsverfahren der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihrer Einrichtungen fragen?
Die wichtigste Information ist: Die medizinische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten ist wie bisher uneingeschränkt gesichert. Der Geschäftsbetrieb bleibt in allen Einrichtungen und an allen Standorten vollumfänglich geöffnet, alle stationären und ambulanten Behandlungen finden in gewohnter Qualität und üblichem Umfang statt. Auch für Angehörige sowie Besucherinnen und Besucher ändert sich nichts.
Für Patientinnen und Patienten stellen wir zudem ein separates Informationsschreiben, auf unserer REGIOMED-Webseite zur Verfügung. Bei Fragen können Sie gerne darauf oder direkt auf die Ansprechpartner in den jeweiligen Häusern verweisen.
18. Ergeben sich Änderungen bei der Zuweisung von Patienten an REGIOMED-Einrichtungen?
Für Sie ergeben sich keine Änderungen. Sie können weiterhin Patienten für ambulante und stationäre Behandlungen an die Häuser der REGIOMED-KLINIKEN GmbH überweisen. Der Krankenhausbetrieb wird an allen Standorten zunächst unverändert fortgeführt, die Patientenversorgung ist in gewohnter Qualität und Umfang sichergestellt.
19. Entstehen durch das Eigenverwaltungsverfahren Einschränkungen für Besucher?
Nein, für Besuche in den Einrichtungen der REGIOMED-KLINIKEN GmbH entstehen keine Einschränkungen oder Änderungen.
20. Wie geht es mit den REGIOMED-Kliniken weiter?
Ziel der Eigenverwaltungsverfahren ist es, nachhaltige und zukunftsfeste Lösungen für alle Einrichtungen des REGIOMED-Verbundes zu schaffen. Dabei sollen wirtschaftlich tragfähige Konzepte entwickelt werden, welche die Häuser für die wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen wappnen. Gleichzeitig hat REGIOMED den Anspruch, Lösungen zu finden, die bestmöglich den Bedürfnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Patientinnen und Patienten wie auch Geschäfts- und Kooperationspartnern Rechnung tragen.
Bis dahin steht fest: Das Eigenverwaltungsverfahren hat keinerlei Auswirkungen auf den laufenden Betrieb der Krankenhäuser. Die Patienten werden weiterhin in der gewohnten Qualität versorgt.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen in Kenntnis setzen.
21. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Ihnen sehr und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wenden.