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Organspende

Dr. med. Elisabeth Hamkens, Oberärztin in der Klinik für Anästhesie ist die Transplantationsbeauftragte und informiert über das Thema Organspende:

Organspende am Klinikum Lichtenfels 

Täglich sterben in Deutschland drei Menschen, während sie auf eine Organspende warten. Nach dem starken Rückgang der Organspenden bereits im Jahr 2012 ist der Trend weiter rückläufig. In Bayern sank die Zahl von 12,3 Spendern pro 1 Million Einwohner im Jahr 2012 auf 9,4 im Jahr 2013, es wurden nur 462 Transplantationen in Bayern durchgeführt, 2012 waren es noch 603.

Durch die Manipulation und Fälschung von Patientendaten an mehreren Transplantationszentren hat das Vertrauen in der Bevölkerung in das „System Organspende“ gelitten. Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes vom 1.11.2012 tritt die sogenannte Entscheidungslösung in Kraft. Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder alle 2 Jahre zum Thema und fordern zu einer Entscheidung auf, die schriftlich fixiert werden sollte. Zusätzlich werden die Transplantationszentren von Prüfungs- und Überwachungskommissionen kontrolliert.

Seit 2012 sind zudem alle Krankenhäuser mit einer Intensivstation verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Transplantationsbeauftragten zu stellen. Als Bindeglied zwischen Klinik und der Deutschen Stiftung für Organtransplantation ist er für die Identifikation geeigneter Spender, die Einleitung der Hirntoddiagnostik, die intensivmedizinische Vorbereitung, Gespräche mit den Angehörigen und die Kontaktaufnahme mit der DSO verantwortlich. Als potentielle Organspender werden Patienten erfasst, bei denen auf Grund primärer (z.B. Hirnblutung oder Schädelhirntrauma) oder sekundärer Hirnschädigung (z.B. nach Reanimation) der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei unabhängigen Ärzten diagnostiziert wurde. 

Im Gespräch mit den nächsten Angehörigen wird, sofern kein Organspendeausweis vorliegt, der mutmaßliche Wille des Patienten erforscht. Eine Patientenverfügung stellt nicht zwangsläufig ein Hindernis für eine Organspende dar, da es sich nicht um längerfristige lebensverlängernde Maßnahmen handelt. Eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen einer Patientenverfügung wäre wünschenswert, zumal das Lebensalter der Organspender deutlich gestiegen ist. Nicht das kalendarische Alter, sondern die Vorerkrankungen und die Organfunktion sind entscheidend. Ist die Entscheidung zur Organspende gefallen, folgen die nötigen serologischen und apparativen Untersuchungen. Die Koordinatoren der DSO begleiten und organisieren die Abläufe, die Stiftung Eurotransplant in Leyden sucht die passenden Empfänger und Transplantationszentren. Die Angehörigen können anonym über die Ergebnisse der Transplantation informiert werden, Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit der psychologischen Betreuung. Obwohl die Entscheidungslösung keine Pflicht zur Entscheidung darstellt, wäre es zu wünschen, dass möglichst viele Menschen ihre Einstellung schriftlich dokumentieren, um die Angehörigen im Ernstfall zu entlasten. Um die Abläufe in unserer Klinik zu optimieren haben wir 2014 eine Arbeitsgruppe Organspende gegründet, die aus Mitarbeitern der Ärzteschaft, der Pflege und der DSO besteht.

Mehr Infos finden Sie auch auf www.dso.de

Download Organspendeausweis: https://www.organspende-info.de/start.html

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