Laut Strahlenschutzgesetzgebung müssen mindestens alle fünf Jahre die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisiert werden. Wenn Sie in 2020 die Fachkunde Strahlenschutz erworben/aktualisiert haben, sind Sie angehalten, diese 2025 (nach Ablauf von 5 Jahren) zu aktualisieren, wenn sie weiterhin Röntgenuntersuchungen anordnen und/oder durchführen wollen.Weiterführende Informationen der Bayerischen Landesärztekammer zum Thema Fachkunden im Strahlenschutz finden Sie unter: https://www.blaek.de/wegweiser/fachkunden-im-strahlenschutzAnmerkung:Die Fortbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.