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Organspende

Organspende am Klinikum Lichtenfels 

Dr. med. Elisabeth Hamkens, Oberärztin in der Klinik für Anästhesie, ist die Transplantationsbeauftragte und informiert über das Thema Organspende:

Täglich sterben in Deutschland Menschen, während sie auf eine Organspende warten. Die Zahl der Organspenden ist in den letzten Jahren rückläufig. 2018 wurden 3113 Organe von 955 Spendern transplantiert, 2022 waren es nur 2662 Organe von 869 Spendern.

Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes vom 1.11.2012 trat die sogenannte Entscheidungslösung in Kraft, die mit der Neufassung vom 1.3.2022, dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende bestehen bleibt. Das bedeutet, daß eine Organspende nur dann möglich ist, wenn die potentielle Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen zugestimmt haben. In den meisten europäischen Ländern gilt im Gegensatz dazu die Widerspruchslösung, d.h. jeder hirntote Patient gilt als Organspender, sofern er nicht widersprochen hat.

Ziel der Neufassung ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
Seit 2012 sind zudem alle Krankenhäuser mit einer Intensivstation verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Transplantationsbeauftragten zu stellen. Als Bindeglied zwischen Klinik und der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) ist er für die Identifikation geeigneter Spender, die Einleitung der Hirntoddiagnostik, die intensivmedizinische Vorbereitung, Gespräche mit den Angehörigen und die Kontaktaufnahme mit der DSO verantwortlich.

Als potentielle Organspender werden Patienten erfasst, bei denen auf Grund primärer (z.B. Hirnblutung oder Schädelhirntrauma) oder sekundärer Hirnschädigung (z.B. nach Reanimation) der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei unabhängigen Ärzten diagnostiziert wurde.
Im Gespräch mit den nächsten Angehörigen wird, sofern kein Organspendeausweis vorliegt, der mutmaßliche Wille des Patienten erforscht. Eine Patientenverfügung stellt nicht zwangsläufig ein Hindernis für eine Organspende dar, da es sich nicht um längerfristige lebensverlängernde Maßnahmen handelt. Eine entsprechende Stellungnahme auch im Rahmen einer Patientenverfügung wäre wünschenswert, zumal das Lebensalter der Organspender deutlich gestiegen ist. Nicht das kalendarische Alter, sondern die Vorerkrankungen und die Organfunktion sind entscheidend.

Ist die Entscheidung zur Organspende gefallen, folgen die nötigen serologischen und apparativen Untersuchungen. Die Koordinatoren der DSO begleiten und organisieren die Abläufe, die Stiftung Eurotransplant in Leyden sucht die passenden Empfänger und Transplantationszentren. Die Angehörigen können anonym über die Ergebnisse der Transplantation informiert werden, Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit der psychologischen Betreuung. Obwohl die Entscheidungslösung keine Pflicht zur Entscheidung darstellt, wäre es zu wünschen, dass möglichst viele Menschen ihre Einstellung schriftlich dokumentieren, um die Angehörigen im Ernstfall zu entlasten.

Mehr Infos finden Sie auch auf www.dso.de.

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